Eignungsprüfung

Was wird bei der Eignungsprüfung geprüft?

Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung. Sie dient zur Feststellung, ob die Bewerberin / der Bewerber für die künftigen Anforderungen der Ausbildung bzw. der zu vermittelnden berufsspezifischen Ausbildungsinhalte geeignet ist. Eine bestandene Eignungsprüfung in allen vier Teilbereichen ist Voraussetzung für die Aufnahme.

Musik

  • Stimme und Gehör (reine Intonation, Nachsingen von Einzeltönen, Intervallen und Melodien, Stimme halten, musikalische Merkfähigkeit)
  • Rhythmusgefühl (Übernehmen eines Metrums, Nachklatschen und Erfinden von Rhythmen)
  • Ein vorbereitetes Lied nach freier Wahl darf, muss aber nicht vorgesungen werden.
  • Weiters werden die körperlichen Voraussetzungen zum Erlernen des Instruments überprüft.
Das Beherrschen eines Instrumentes ist nicht Voraussetzung für die Aufnahme!

Schöpferisches Gestalten (BE und WE)

  • Bildnerische Erziehung (BE): Bleistiftzeichnung zu vorgegebenem Thema. Überprüft wird:
    • Strich/Duktus
    • Differenzierung
    • Bildaufbau/Komposition
    • Originalität/Idee
  • Werkerziehung (WE): Plastische Papierarbeit zu vorgegebenem Thema. Überprüft wird:
    • Werkgerechte Materialverarbeitung
    • Erfassen der themenspezifischen Charakteristika
    • Originalität/Idee

Bewegung und Sport

Überprüfung der körperlichen Gewandtheit und Belastbarkeit in folgenden Bereichen:

  • Gleichgewicht statisch / dynamisch    [Video]
  • Fangen und Werfen    [Video]
  • Rolle vorwärts    [Video]
  • Seilspringen    [Video]
  • Rhythmik: Laufen zur Musik [Video] und Bewegungsimprovisation

Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit

Überprüfung der sozialen Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit in der Gruppe und im Einzelgespräch

Dabei geht es um Fähigkeiten wie

  • Kontaktfähigkeit
  • Kooperation
  • Sprachliche Ausdrucksmöglichkeit
  • Reflexionsfähigkeit

5-jähriger Lehrgang

Eignungsprüfung für den 5-jährigen Lehrgang:

6. und 7.2.2024

Die Einteilung zur Eignungsprüfung erhalten Sie ca 10 Tage vor der Eignungsprüfung per Mail.

Was ist mitzubringen?

  • Schreibzeug, Bleistift, Schere, Klebstoff, 5 Blatt Zeichenpapier DIN A3, Sportbekleidung
  • Ausgefüllter Elternfragebogen für die Schulärztin
    Ist die Ablegung der Prüfung aus medizinischen Gründen (z.B. chronische Leiden, Krankheiten) nicht oder nur eingeschränkt möglich, bitte unbedingt spätestens am Tag der Prüfung in der Früh ein ärztliches Attest beim Direktor oder im Sekretariat abgeben.
    Achtung: Wird die Prüfung dennoch abgelegt, ist das Attest hinfällig!
  • wenn bereits vorhanden: Kopie des Ausweises des Fahrtenschwimmers oder höherwertig. (Der Nachweis ist spätestens bis Schulbeginn nötig.)

Nach der Eignungsprüfung

  • bis spätestens 19.2.2024, 8:00 Uhr:
    Zeugniskopie der 8. Schulstufe (und ev. das Zeugnis der zuletzt besuchten Schulstufe) an mailen.
  • Mittwoch, 21.2.2024, ab 12:00 Uhr:
    Verständigung aller Bewerber:innen per Mail.
  • Mittwoch, 21.2.2024, ab 12:00 Uhr:
    Online-Terminvereinbarung für ein Elterngespräch mit Herrn Direktor. Den Link dazu erhalten Sie kurz vorher per Mail. Die Elterngespräche werden voraussichtlich von 22.2.2024 bis 1.3.2024 stattfinden.
Nicht-Aufgenommene werden per Mail verständigt. Für telefonische Anfragen stehen wir Ihnen nach Erhalt dieser Mitteilung gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung des Anmeldeprozederes zum Download

Infoblatt zur Anmeldung

Kolleg (Tageskolleg oder berufsbegleitend)

Eignungsprüfung für den Kolleg-Lehrgang:

12.3.2024

Die Einteilung zur Eignungsprüfung erhalten Sie ca 10 Tage vor der Eignungsprüfung per Mail.

Was ist mitzubringen?

  • Schreibzeug, Bleistift, Schere, Klebstoff, 5 Blatt Zeichenpapier DIN A3, Sportbekleidung
  • adressiertes und mit € 1,50 frankiertes A5 Rückantwortkuvert
  • wenn bereits vorhanden: Kopie des Ausweises des Helferscheins oder höherwertig. (Der Nachweis ist spätestens bis Schulbeginn nötig.)
  • Den ausgefüllten Gesundheitsbogen für die Schulärztin.
    Ist die Ablegung der Prüfung aus medizinischen Gründen (z. B. chronische Leiden, Krankheiten) nicht oder nur eingeschränkt möglich, bitte unbedingt in der Früh des Prüfungstages ein ärztliches Attest beim Direktor oder im Sekretariat abgeben bzw. an mailen. Treten Sie trotz Attest zur Prüfung an, ist das Attest hinfällig und die Prüfung zählt!

Nach der Eignungsprüfung

  • Montag, 18.3.2024, 10:00:
    Information an alle Bewerber:innen per Mail.
  • Alle Bewerber:innen erhalten zusätzlich eine schriftliche Verständigung.

Zusammenfassung des Anmeldeprozederes zum Download

Infoblatt zur Anmeldung

Letzte Änderung am 26.09.2023